Unternehmer – 18.10.2025

Verlängerte Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege: Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute müssen für zehn Jahre speichern

Die Bundesregierung nimmt Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute stärker in die Pflicht und hat beschlossen, die Aufbewahrungsfristen für dort aufbewahrte Buchungsbelege von acht auf zehn Jahre zu verlängern. Die Gesetzesänderung dient dazu, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und den wirksamen Steuervollzug zu stärken. Auf diese Weise sollen Fälle groß angelegter Steuerhinterziehung wie bei Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften konsequenter verfolgt werden.

Buchungsbelege sind von zentraler Bedeutung, um Sachverhalte in Verfahren rund um Steuerhinterziehung und Bekämpfung von Schwarzarbeit aufzuklären. Der Aufbewahrungspflicht kommt somit eine wichtige Dokumentations- und Beweissicherungsfunktion zu. Vor allem können aus den Belegen wichtige Anhaltspunkte auf missbräuchliche Steuergestaltungen bzw. Steuervermeidung gewonnen werden. Die Finanzverwaltung soll durch die Fristverlängerung mehr Zeit gewinnen, um zu prüfen, ob jemand das Steuersystem ausnutzt.

Hinweis: Die verlängerten Aufbewahrungsfristen zielen konkret auf Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute ab, da insbesondere die dort geführten Belege als Kontrollmaterial zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung verwendet werden können. In anderen Bereichen (z.B. für Privatpersonen) gilt für Buchungsbelege weiterhin die achtjährige Aufbewahrungsfrist.

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