Unternehmer – 21.08.2024

Umfangreiches Schreiben: Steuerpflichten von Künstlern

Auch für Künstler stellt sich die Frage, wie sie ihre steuerlichen Pflichten erfüllen müssen. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD) hat in einem umfangreichen Schreiben die wesentlichen Aspekte für Künstler mit Wohnsitz im Inland zusammengefasst und richtet sich direkt an die Steuerzahler. Dabei werden zunächst allgemeine Themen wie die Anmeldung beim Finanzamt, Aufzeichnungspflichten und die Nutzung von ELSTER für Steuererklärungen behandelt.

Künstler können je nach Art ihrer Tätigkeit der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer (bei einer GmbH), Lohnsteuer (als Arbeitnehmer), Kirchensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegen. Die konkreten Steuerpflichten hängen von den individuellen Umständen sowie der Höhe der Einkünfte bzw. Umsätze ab. Die OFD gibt einen Überblick über diese Steuerarten und ihre jeweiligen Besonderheiten.

Im Bereich der Einkommensteuer können Künstler entweder als nichtselbständige Arbeitnehmer tätig sein oder als selbständige Unternehmer ihre Tätigkeit gewinnorientiert ausüben. Selbständige Künstler müssen eine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen, damit ihre Tätigkeit nicht als Liebhaberei eingestuft wird.

Musikalische Aktivitäten können dabei als freiberufliche Tätigkeit gelten, wenn sie eine gewisse künstlerische Gestaltungshöhe aufweisen, oder als gewerbliche Tätigkeit, wenn das eigenschöpferische und das künstlerische Moment nicht oder nur geringfügig ausgeprägt sind. Die OFD erläutert zudem die Gewinnermittlungsarten, steuerliche Abzugsmöglichkeiten, den Investitionsabzugsbetrag und Steuerfreibeträge.

Im Bereich der Umsatzsteuer müssen Künstler als Unternehmer die umsatzsteuerlichen Vorschriften beachten und in der Regel Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Der Umsatzsteuer unterliegen alle steuerbaren und steuerpflichtigen Lieferungen und sonstigen Leistungen des Künstlers. Unter bestimmten Bedingungen kann Vorsteuer abzugsfähig sein, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Allerdings können bestimmte Umsätze von Künstlern auch steuerfrei sein, worauf die OFD hinweist.

zurück zur Übersicht

Ähnliche News

26.11.2024

Doppelte Haushaltsführung: Zweitwohnungssteuer lässt sich als Unterkunftskosten absetzen

Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Zweitwohnungen, um zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen. Zur Kasse gebeten werden sowohl Eigentümer als auch Mieter, die neben ihrer Hauptwohnung eine Zweitwohnung (melderechtlich: Nebenwohnung) in der steuererhebenden Kommune…

weiterlesen
26.11.2024

EuGH-Entscheidung: Umsatzsteuerbefreiung für Osteopathie-Leistungen

Am 05.10.2023 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die umsatzsteuerliche Behandlung von Osteopathie-Leistungen. Das Urteil betraf grundlegende Aspekte des Unionsrechts und der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (MwStSystRL), insbesondere die Frage, ob nationale Regelungen, die gegen diese…

weiterlesen
26.11.2024

Gewerbesteuerpflicht: Welche Tätigkeiten von der Gewerbesteuer befreit sein können

Wenn Sie einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen, unterliegen Sie grundsätzlich auch der Gewerbesteuer. Der von Ihnen ermittelte Gewinn wird für Zwecke der Gewerbesteuer noch modifiziert, indem sowohl Hinzurechnungen als auch Kürzungen nach dem Gewerbesteuergesetz vorgenommen werden. Des Weiteren…

weiterlesen
24.11.2024

Umsatzsteuer bei Transfergesellschaften: Wenn die Steuer den Job übernimmt

Das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) entschied in einem Zwischenurteil, dass Aufstockungsbeiträge, die der bisherige Arbeitgeber an eine Transfergesellschaft zahlt, um die Gehälter der Arbeitnehmer aufzustocken, steuerbar und Teil des steuerpflichtigen Entgelts im Leistungsaustausch zwischen…

weiterlesen
23.11.2024

Betriebsvermögen: Wie erfolgt die Optionsverschonung bei mehreren Betrieben?

Wenn Sie ein Unternehmen oder einen Anteil daran erben, können Sie die Regelverschonung für das begünstigte Betriebsvermögen beantragen, so dass 85 % davon steuerfrei bleiben. Oder Sie stellen einen Antrag auf Optionsverschonung, wodurch sogar eine Steuerbefreiung von 100 % gewährt wird. Aber eine…

weiterlesen
23.11.2024

Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer: Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann sich verzögern

Ab November 2024 vergibt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an alle wirtschaftlich Tätigen schrittweise automatisiert eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Auch wenn diese technisch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) spiegelt, handelt sich um zwei separate…

weiterlesen