Arbeitgeber und Arbeitnehmer – 19.07.2024

Sonderausgabenabzug: Nachträglich festgesetzte Kirchensteuer als Sonderausgabe

Sofern Sie in Deutschland Kirchensteuer an eine erhebungsberechtigte Religionsgemeinschaft zahlen, können Sie diese als Sonderausgabe im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Somit kann die Kirchensteuer Ihre Einkommensteuer mindern. Allerdings müssen Sie im Gegenzug auch Erstattungen als positiven Betrag berücksichtigen. Die Kirchensteuer ist im Jahr der Zahlung zu berücksichtigen. Aber kann das auch anders gehandhabt werden, etwa wenn die Kirchensteuer erst nach Jahren aufgrund eines geänderten Bescheids festgesetzt wird? Das Finanzgericht Hamburg (FG) musste in einem Fall entscheiden, in welchem Jahr eine Berücksichtigung zu erfolgen hat.

Der Kläger war Gesellschafter der A-GmbH. In 2014 brachte er über einen qualifizierten Anteilstausch Anteile zum Buchwert in die B-GmbH ein. In 2018 und 2019 veräußerte die B-GmbH sperrfristbehaftete Anteile. Der Kläger musste daher rückwirkend auf das Jahr der Einbringung (2014) Einbringungsgewinne versteuern. Dies führte zu einer geänderten Einkommen- und Kirchensteuerfestsetzung für 2014. Der Kläger wollte die daraufhin gezahlte Kirchensteuer als Sonderausgabe im Verursachungsjahr 2014 berücksichtigen.

Die Klage vor dem FG war unbegründet. Die für das Veranlagungsjahr 2014 festgesetzte, jedoch erst in 2019 und 2021 gezahlte Kirchensteuer kann nicht im Jahr 2014 als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Gezahlte Kirchensteuer kann grundsätzlich im Zeitpunkt der Zahlung als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Dies entspricht dem sogenannten subjektiven Nettoprinzip. Nach ständiger Rechtsprechung ist es ausgeschlossen, die in einem Veranlagungszeitraum gezahlte Kirchensteuer bereits in einem früheren Veranlagungszeitraum als Sonderausgabe abzuziehen. Dies gilt auch in den Fällen rückwirkender Zahlungen. Nach Ansicht des FG liegt hier auch keine planwidrige Gesetzeslücke vor.

Hinweis: Dem Gesetzgeber war klar, dass sich in einigen Fällen die Sonderausgaben steuerlich nicht auswirken. Dies ist weder verfassungswidrig noch sachlich unbillig.

zurück zur Übersicht

Ähnliche News

03.07.2024

Fristversäumnis: Wann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden muss

Wenn Sie verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, muss die Abgabe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen. Wann das ist, hängt beispielsweise auch davon ab, ob Sie Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen oder ob wir als Steuerberater die Erklärung für Sie anfertigen.

weiterlesen
29.10.2023

Einkommensteuererklärung: Schulkosten sind keine außergewöhnliche Belastung

Die Kosten für den Besuch einer Privatschule können Sie unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen Ihrer Einkommensteuerveranlagung geltend machen. Jedoch können nur 30 % des Schulgeldes, höchstens 5.000 EUR jährlich, steuermindernd berücksichtigt werden. In einem Fall, der vor dem Finanzgericht…

weiterlesen
07.03.2021

Einkommensteuer: Hinzurechnung des Kirchensteuererstattungsüberhangs

Wenn Sie Mitglied einer Kirche sind und Kirchensteuer zahlen, können Sie diese in Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben abziehen. Haben Sie in einem Jahr neben den geleisteten Zahlungen auch Erstattungen erhalten, so wird beides miteinander verrechnet. Wenn die Erstattung höher ist als…

weiterlesen
08.02.2020

Einkommensteuer: Sonderausgabenabzug für Kirchensteuer

Wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind und Kapitalerträge erzielen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, müssen Sie auch für diese Kirchensteuer entrichten. Diese Kirchensteuerzahlung dürfen Sie dann allerdings nicht als Sonderausgabe in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigen. Was aber gilt…

weiterlesen
05.05.2022

Außergewöhnliche Belastungen: Kosten für eine Leihmutterschaft können steuerlich nicht berücksichtigt werden

Der Wunsch nach einem eigenen Kind kann manchmal übermächtig sein. Zwar gibt es heute in Deutschland schon einige Möglichkeiten, durch die der Wunsch Realität werden kann. Allerdings sind nicht alle Verfahren zugelassen. Wie ist es, wenn ein Paar ein solches Verfahren nutzt? Können die so…

weiterlesen
09.06.2022

Verlustberücksichtigung: Wann wird ein Auflösungsverlust realisiert?

Wird eine Kapitalgesellschaft aufgelöst, ist es entscheidend, dass der Realisationszeitpunkt bestimmt wird. Dies ist der Zeitpunkt, an dem eine Vereinnahmung wirksam verbucht werden kann. Denn nur, wenn man diesen kennt, kann auch der Auflösungsverlust entsprechend steuermindernd berücksichtigt…

weiterlesen