Unternehmer – 13.05.2026

Multinationale Konzerne: 140 Staaten gehen mit BEPS-Projekt gegen aggressive Steuervermeidung vor

Multinationale Unternehmen nutzen oft legale Schlupflöcher, um Gewinne künstlich von Hochsteuerländern in Niedrigsteuerländer (Steueroasen) zu verschieben - selbst wenn dort kaum wirtschaftliche Aktivität stattfindet. Mit dem BEPS-Projekt (BEPS steht für Base Erosion and Profit Shifting) wird seit 2013 von staatlicher Seite solcher aggressiver Steuerplanung entgegengewirkt. Mittlerweile haben sich über 140 Staaten und Jurisdiktionen dem BEPS-Projekt angeschlossen.

Darunter sind alle Staaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Gruppe der Zwanzig (G20), aber auch Entwicklungs- und Schwellenländer. Internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen (UNO), der Internationale Währungsfonds, die Weltbank und die Europäische Union sind ebenso beteiligt wie regionale Steuerorganisationen. Eine derart enge internationale Kooperation zu Besteuerungsstandards gab es bislang noch nie.

Vor dem BEPS-Projekt durften Staaten in unbegrenztem Umfang steuerliche Sonderkonditionen für Lizenzeinnahmen gewähren (sog. Patentboxen). Die Folge war, dass Lizenzeinkünfte niedrig besteuert wurden und dies unter Umständen sogar dann, wenn die zugrunde liegende Forschungs- und Entwicklungstätigkeit gar nicht von dem Unternehmen selbst ausgeübt wurde.

Dies bedeutet, dass der Ort der Besteuerung vom Ort der unternehmerischen Tätigkeit und wirtschaftlichen Wertschöpfung getrennt werden konnte. Für Unternehmen ergab sich ein Anreiz, ihre Patente in Staaten mit solchen Patentboxen zu verlagern, zum Nachteil derjenigen Staaten, in denen die Patente zuvor entwickelt worden waren. Im Rahmen des BEPS-Projekts sind klare Grenzen für Patentboxen aufgestellt worden. Es dürfen nur noch solche Lizenzeinkünfte steuerlich privilegiert werden, bei denen das Unternehmen die zugrunde liegende Forschungs- und Entwicklungstätigkeit selbst vorgenommen hat.

Hinweis: Das Bundesfinanzministerium hat in einem neuen FAQ-Katalog ausführlich zum BEPS-Projekt Stellung bezogen. Beleuchtet werden darin u.a. die Rolle Deutschlands und die bereits ergriffenen Maßnahmen zur Abwehr von Steuervermeidungen.

zurück zur Übersicht

Ähnliche News

26.11.2024

Doppelte Haushaltsführung: Zweitwohnungssteuer lässt sich als Unterkunftskosten absetzen

Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Zweitwohnungen, um zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen. Zur Kasse gebeten werden sowohl Eigentümer als auch Mieter, die neben ihrer Hauptwohnung eine Zweitwohnung (melderechtlich: Nebenwohnung) in der steuererhebenden Kommune…

weiterlesen
26.11.2024

EuGH-Entscheidung: Umsatzsteuerbefreiung für Osteopathie-Leistungen

Am 05.10.2023 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die umsatzsteuerliche Behandlung von Osteopathie-Leistungen. Das Urteil betraf grundlegende Aspekte des Unionsrechts und der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (MwStSystRL), insbesondere die Frage, ob nationale Regelungen, die gegen diese…

weiterlesen
26.11.2024

Gewerbesteuerpflicht: Welche Tätigkeiten von der Gewerbesteuer befreit sein können

Wenn Sie einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen, unterliegen Sie grundsätzlich auch der Gewerbesteuer. Der von Ihnen ermittelte Gewinn wird für Zwecke der Gewerbesteuer noch modifiziert, indem sowohl Hinzurechnungen als auch Kürzungen nach dem Gewerbesteuergesetz vorgenommen werden. Des Weiteren…

weiterlesen
24.11.2024

Umsatzsteuer bei Transfergesellschaften: Wenn die Steuer den Job übernimmt

Das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) entschied in einem Zwischenurteil, dass Aufstockungsbeiträge, die der bisherige Arbeitgeber an eine Transfergesellschaft zahlt, um die Gehälter der Arbeitnehmer aufzustocken, steuerbar und Teil des steuerpflichtigen Entgelts im Leistungsaustausch zwischen…

weiterlesen
23.11.2024

Betriebsvermögen: Wie erfolgt die Optionsverschonung bei mehreren Betrieben?

Wenn Sie ein Unternehmen oder einen Anteil daran erben, können Sie die Regelverschonung für das begünstigte Betriebsvermögen beantragen, so dass 85 % davon steuerfrei bleiben. Oder Sie stellen einen Antrag auf Optionsverschonung, wodurch sogar eine Steuerbefreiung von 100 % gewährt wird. Aber eine…

weiterlesen
23.11.2024

Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer: Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann sich verzögern

Ab November 2024 vergibt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an alle wirtschaftlich Tätigen schrittweise automatisiert eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Auch wenn diese technisch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) spiegelt, handelt sich um zwei separate…

weiterlesen