Hausbesitzer – 25.07.2024

Mietwohnungsneubau: Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung

Bereits im Jahr 2019 führte der Steuergesetzgeber eine Sonderabschreibung für neu errichtete Mietwohnungen ein, um den Neubau von Mietwohnungen zu fördern. Innerhalb der ersten vier Jahre lassen sich über diese Regelung bis zu 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abziehen (max. 5 % pro Jahr) - und zwar neben der regulären linearen Abschreibung (neuerdings auch neben der neuen degressiven Abschreibung). Die Sonderabschreibung war zunächst für Neubauprojekte mit Bauantrag bzw. Bauanzeige ab 2022 ausgelaufen, wurde aber ab 2023 wieder eingeführt; seither müssen Neubauprojekte jedoch gewisse (Energie-)Effizienzvorgaben erfüllen.

Mit dem Wachstumschancengesetz reagierte der Gesetzgeber nun auf die gestiegenen Bauerrichtungskosten und optimierte die Regelungen zur Sonderabschreibung. Ab 2023 gilt:

Hinweis: Die Baukostenobergrenze darf nicht mit der Förderhöchstgrenze verwechselt werden. Während Erstere über das "Ob" der Förderung entscheidet, deckelt Letztere lediglich die Höhe der Sonderabschreibung. Die signifikante Anhebung der Förderhöchstgrenze für aktuelle Neubauprojekte (um beachtliche 60 %) ist die zentrale Neuerung des Wachstumschancengesetzes und macht die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nun erheblich attraktiver als bisher, da die Baukosten nun weitaus stärker in die Bemessungsgrundlage einfließen.

zurück zur Übersicht

Ähnliche News

07.04.2023

Mietwohnungsneubau: Sonderabschreibung von 5 % pro Jahr wird wieder eingeführt

Um den Neubau von Mietwohnungen zu fördern, hatte der Gesetzgeber bereits im Jahr 2019 eine Sonderabschreibung von bis zu 5 % pro Jahr eingeführt, die für die ersten vier Jahre ab Fertigstellung neben der regulären Abschreibung in Anspruch genommen werden konnte. Diese Förderung galt aber nur, wenn…

weiterlesen
28.10.2020

Sonderabschreibung für Mietwohnungsbau: Finanzverwaltung klärt über Detailfragen auf

Um steuerliche Anreize für den Neubau von bezahlbarem Wohnraum zu schaffen, hat der Steuergesetzgeber im August 2019 eine Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau eingeführt (§ 7b Einkommensteuergesetz). Das Bundesfinanzministerium hat nun ein Anwendungsschreiben zur neuen Sonderabschreibung…

weiterlesen
09.12.2021

Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau: Wann Mietwohnungen ohne Bauantragspflicht gefördert werden

Damit in Deutschland mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird, hat der Steuergesetzgeber steuerliche Anreize für Vermieter gesetzt und in 2019 eine Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau eingeführt (§ 7b Einkommensteuergesetz). Die Sonderabschreibung beträgt bis zu 5 % pro Jahr (über einen…

weiterlesen
02.01.2021

Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau: Vermieter können bis zu 20 % "on top" abschreiben

Damit in Deutschland mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird, hat der Steuergesetzgeber im August 2019 neue steuerliche Anreize für Vermieter gesetzt und eine Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau eingeführt (§ 7b Einkommensteuergesetz). Die Sonderabschreibung beträgt bis zu 5 % pro Jahr…

weiterlesen
08.09.2019

Mietwohnungsneubau: Sonderabschreibungen beschlossen

Der Bundesrat hat am 28.06.2019 den Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsneubau zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 29.11.2018 verabschiedet. Was wird gefördert? Gefördert wird die Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen, die in einem Mitgliedstaat der EU liegen. Im Fall…

weiterlesen
10.07.2014

Kleines Jahressteuergesetz: Diese Änderungen kommen auf Unternehmer zu

Sie haben noch gar nichts von einem "kleinen Jahressteuergesetz 2014" gehört? Kein Wunder, ist doch der offizielle Name auch etwas irreführend: "Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften". Das kleine…

weiterlesen