alle – 01.05.2024

Kindergeldanspruch: Rechtliche Gleichstellung zum Schutz der Familie

Wenn Sie Kinder haben und diese bei Ihnen wohnen, haben Sie Anspruch auf Kindergeld. In der Regel endet der Kindergeldbezug mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes. Jedoch gibt es auch Gründe für einen längeren Bezug - wie etwa eine Behinderung des Kindes oder seine Berufsausbildung. Dies gilt nicht nur für leibliche Kinder, sondern auch für Stiefkinder. Im Streitfall stellte sich die Frage, ob ein kurzzeitiger Auszug des Stiefkindes aus der Wohnung schädlich für einen Anspruch auf Kindergeld ist. Das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) musste hierzu entscheiden.

Leibliche Eltern des Stiefkindes der Klägerin sind M und V. Die Klägerin lebte in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der leiblichen Mutter M. Im gemeinsamen Haushalt der beiden Frauen wohnten neben den leiblichen Kindern der Klägerin auch die leiblichen Kinder ihrer Lebenspartnerin, die mit Eintragung der Partnerschaft Stiefkinder der Klägerin geworden waren. Nach der Trennung der beiden Frauen zog M mit ihren leiblichen Kindern aus. Dann zog erst ein Kind der M zurück zur Klägerin und später, nachdem es zwischenzeitlich beim Vater gelebt hatte, auch das zweite. Diese nahm beide Kinder in ihren Haushalt auf. Gegenüber der Familienkasse hatten die leiblichen Eltern einer Auszahlung des Kindergeldes an die Klägerin zugestimmt. Die Familienkasse lehnte die Auszahlung jedoch ab, da das Stiefkindschaftsverhältnis durch den Auszug erloschen sei.

Die Klage vor dem FG hatte Erfolg. Demnach können auch vom Berechtigten in seinen Haushalt aufgenommene Kinder des Ehegatten bzw. Lebenspartners - auch nach Auflösung der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft - im Rahmen des Kindergeldanspruchs berücksichtigt werden. Eine Auslegung dahin gehend, dass Stiefkinder unabhängig vom Fortbestehen der Ehe berücksichtigungsfähig bleiben, sei auch zum Schutz der Familie geboten. Daher seien Stiefkinder den leiblichen Kindern rechtlich weitgehend gleichgestellt.

Es komme für den Anspruch auf Kindergeld nicht darauf an, dass das Stiefkind nach Auflösung der Ehe "durchgehend" im Haushalt des Berechtigten verbleibe. Zudem könne, selbst wenn das Tatbestandsmerkmal "in seinen Haushalt aufgenommen" eine zeitliche Kongruenz zwischen dem Zeitpunkt der Haushaltsaufnahme und des Bestehens der Ehe voraussetzen würde, es nicht ohne entsprechende gesetzliche Regelung wieder entfallen.

zurück zur Übersicht

Ähnliche News

20.04.2023

Anspruch bestätigt: Kindergeld, wenn das Kind unfreiwillig in der Psychiatrie ist

Erst zum Jahresanfang 2023 wurde das Kindergeld auf 250 EUR erhöht. Man bekommt es in der Regel bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Es gibt allerdings auch Gründe, die einen längeren Kindergeldbezug ermöglichen. Einer kann die Berufsausbildung des Kindes sein, ein anderer seine Behinderung. Das…

weiterlesen
29.10.2020

"Ewiger" Kindergeldanspruch: Drohende Behinderung des Kindes vor Erreichen der Altersgrenze reicht nicht aus

Eltern steht für ein volljähriges behindertes Kind auch über dessen 25. Geburtstag hinaus ein Kindergeldanspruch zu, sofern die Behinderung vor Erreichen dieser Altersgrenze eingetreten ist. In diesen Fällen wird das Kindergeld sogar bis an das Lebensende des Kindes bzw. der Eltern gezahlt. Nach…

weiterlesen
30.09.2013

Familienförderung: Vermittlung des islamischen Glaubens ist keine Berufsausbildung

Als Vater oder Mutter können Sie auch für Ihr volljähriges Kind noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld und steuerliche Förderung erhalten: zum Beispiel einen Ausbildungs-, Betreuungs- und Kinderfreibetrag, eine Zulage auf Ihren Riester-Sparvertrag oder einen Abzug des Schulgeldes…

weiterlesen
11.04.2024

Kindergeld: Anforderungen an den Nachweis einer Behinderung

Kindergeld wird in der Regel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gewährt. Es gibt aber auch Gründe, aufgrund derer auch darüber hinaus Kindergeld gezahlt wird. Ein solcher Grund kann die laufende Ausbildung des Kindes sein, ein anderer etwa eine Behinderung des Kindes. Im Streitfall…

weiterlesen
13.01.2022

Kein Kindergeld für Zeitsoldaten: Einzelne Lehrgänge ergeben noch keine Berufsausbildung

Mit dem 18. Geburtstag eines Kindes entfällt für dessen Eltern nicht zwingend der Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibeträge. Beide Vergünstigungen können noch bis zum 25. Geburtstag des Kindes fortbezogen werden, wenn das Kind in dieser Zeit für einen Beruf ausgebildet wird. Ob eine solche…

weiterlesen
31.05.2018

Kindergeld: Was gilt als Erstausbildung und was nicht?

Für die meisten Eltern ist der Begriff "Erstausbildung" wichtiger, als es auf den ersten Blick den Anschein hat. Denn je nachdem, wie lange eine Erstausbildung dauert, wird auch für volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres noch Kindergeld gezahlt. Über die Definition einer…

weiterlesen