GmbH-Gesellschafter/-GF – 26.06.2018

Erbschaftsteuerrecht: Nettowert von Finanzmitteln für die Erbschaftsteuer

Bei einer Erbschaft kann Betriebsvermögen unter gewissen Voraussetzungen begünstigt übertragen werden. Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Werts können die Schulden abgezogen werden. Es ist allerdings fraglich, ob passive Rechnungsabgrenzungsposten als Schulden berücksichtigt werden können. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) musste in einem solchen Fall entscheiden.

Eine Werbeunternehmens-GmbH verpflichtete sich, für die Dauer von fünf Jahren Werbung auf Kfz zu präsentieren. Nach Vertragsabschluss erhielt die GmbH von den Auftraggebern das für die gesamte Vertragslaufzeit geschuldete Entgelt. Die GmbH bildete in der Bilanz passive Rechnungsabgrenzungsposten für die Werbepflicht. Im Jahr 2013 starb der einzige Gesellschafter der GmbH. Diese reichte daraufhin beim Finanzamt die Erklärung zur Feststellung des Bedarfswerts für nichtbörsennotierte Anteile an Kapitalgesellschaften ein. Hierbei zog sie die passiven Rechnungsabgrenzungsposten bei der Ermittlung des Werts des Verwaltungsvermögens als Schulden ab. Somit betrug der Verwaltungsvermögenswert 0 EUR. Das Finanzamt widersprach jedoch dem Abzug.

Und auch das FG gab der GmbH nicht recht. Bei der Ermittlung des Nettowerts der Finanzmittel dürfen Schulden abgezogen werden. Da das Erbschaftsteuerrecht den Schuldenbegriff nicht näher definiert, ist auf das Bewertungsrecht abzustellen. Hiernach sind alle Schulden abzugsfähig, die bei der ertragsteuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Aufgrund der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz ist der Schuldenbegriff des Handelsrechts entscheidend. Danach sind Schulden Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten gehören nicht dazu.

Für das Erbschaftsteuerrecht ist überdies entscheidend, wie der Wert am Stichtag ist, und nicht, wie der Gewinn periodengerecht richtig zu ermitteln wäre. Die Klägerin argumentierte, dass es sich bei den passiven Rechnungsabgrenzungsposten eigentlich um Sachleistungsverpflichtungen handele. Dies ist jedoch nach Ansicht des Gerichts hier nicht der Fall, da sie nicht den Charakter von Verbindlichkeiten oder Rückstellungen haben.

Auch verstößt die Nichtberücksichtigung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Der Gesetzgeber wollte auch auf der Aktivseite nur geldbezogene Forderungen als Finanzmittel berücksichtigen und keine aktiven Rechnungsabgrenzungsposten. Deshalb ist es folgerichtig, die passiven Rechnungsabgrenzungsposten ebenfalls unberücksichtigt zu lassen.

zurück zur Übersicht

Ähnliche News

16.03.2021

Schenkungsteuer: Geleistete Anzahlungen sind kein schädliches Verwaltungsvermögen

Erbt man ein Unternehmen, kann ein Teil des Erbes steuerfrei sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Zum Beispiel ist hier die Höhe des sogenannten Verwaltungsvermögens relevant. Dieses sollte möglichst gering sein. Zum Verwaltungsvermögen gehören etwa Finanzmittel, Wertpapiere oder…

weiterlesen
22.10.2019

Geerbter Kommanditanteil: Wie wird der erbschaftsteuerliche Wert bei einem späteren Verkauf ermittelt?

Um eine Erbschaft korrekt besteuern zu können, muss man erst einmal den Wert des Erbes ermitteln. Und das ist manchmal gar nicht so einfach. Bei Bargeld ist es ganz klar und bei börsennotierten Aktien muss man nach dem Aktienkurs schauen. Aber wie stellt man den Wert eines Kommanditanteils fest…

weiterlesen
15.12.2021

Substanzwertermittlung: Wie wird der Mindestwert eines GmbH-Anteils ermittelt?

Wer etwas erbt, muss in der Regel Erbschaftsteuer zahlen. Um die Erbschaftsteuer zu berechnen, ist zunächst der steuerpflichtige Erwerb zu ermitteln. Bei Geld ist das einfach. Bei einem Gebäude wiederum kann zum Beispiel ein Vergleichspreis für ähnliche Gebäude herangezogen werden. Schwieriger…

weiterlesen
08.01.2020

Organschaft: Vielleicht bald grenzüberschreitend möglich?

Ertragsteuerliche Organschaften sind zwar in der formalen Umsetzung relativ komplex, bieten aber immense Vorteile. So ist eine Organschaft die einzige Möglichkeit, Verluste einer Tochtergesellschaft mit Gewinnen der Muttergesellschaft zu verrechnen. Dazu müssen Mutter- und Tochtergesellschaft unter…

weiterlesen
31.12.2013

Gewerblicher Grundstückshandel: Auch Einbringung in Gesellschaft kann Steuerpflicht auslösen

Die sogenannte Drei-Objekt-Grenze wurde entwickelt, um steuerfreie Erträge aus der privaten Vermögensverwaltung von steuerpflichtigen Einkünften aus Gewerbebetrieb abzugrenzen. Sie besagt, dass ein gewerblicher Grundstückshandel - und keine private Vermögensverwaltung mehr - vorliegt, wenn ein…

weiterlesen
12.06.2023

Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg: Wann erfolgt die Gewinnkürzung aufgrund des Schachtelprivilegs?

Haben Sie schon einmal vom "gewerbesteuerlichen Schachtelprivileg" gehört? Dabei geht es um die steuerliche Begünstigung von Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft an eine andere Kapitalgesellschaft. Damit die Ausschüttungen nicht doppelt besteuert werden, werden die Erträge unter bestimmten…

weiterlesen