Arbeitgeber und Arbeitnehmer – 14.08.2024

Betriebsveranstaltungen: Lohnsteuerpauschalierung von 25 % gilt auch bei hierarchischer Beschränkung

Für Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung gilt ein Freibetrag von 110 EUR pro Veranstaltung und teilnehmendem Arbeitnehmer - Vorteile bis zu dieser Höhe bleiben also stets steuerfrei. Wird die Feier teurer, muss nur der übersteigende Teil als Arbeitslohn versteuert werden. Soweit eine Betriebsveranstaltung steuerpflichtigen Arbeitslohn auslöst, kann der Arbeitgeber aber eine günstige Lohnsteuerpauschalierung mit einem Steuersatz von 25 % vornehmen.

Seit 2015 schreibt das Einkommensteuergesetz explizit vor, dass eine Betriebsveranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder Betriebsteils offenstehen muss; es darf also keine hierarchische Beschränkung bei den Teilnehmern der Feier bestehen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun entschieden, dass dieses "Offenstehen" lediglich die Voraussetzung für die Gewährung des 110-EUR-Freibetrags ist - und nicht für die günstige 25-%-Pauschalversteuerung der Zuwendungen.

Geklagt hatte ein Arbeitgeber, der zwei Weihnachtsfeiern jeweils nur für Vorstandsmitglieder und die obere Führungsriege veranstaltet hatte. Im Zuge einer Lohnsteuer-Außenprüfung hatte das Finanzamt die Pauschalversteuerung mit 25 % abgelehnt und die Lohnsteuer auf die Feier individuell berechnet und nachgefordert. Das Amt vertrat den Standpunkt, dass die hierarchische Beschränkung des Teilnehmerkreises auch der Pauschalversteuerung im Wege stehe.

Der BFH war jedoch anderer Ansicht und verwies darauf, dass als Betriebsveranstaltung zunächst einmal jede Veranstaltung auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter gelte - somit auch die Weihnachtsfeiern im vorliegenden Fall. Das eingrenzende Kriterium des "Offenstehens" für alle Betriebsangehörigen sei nicht Gegenstand der gesetzlichen Legaldefinition der Betriebsveranstaltung, sondern nur eine ergänzende Voraussetzung für die Gewährung des 110-EUR-Freibetrags.

zurück zur Übersicht

Ähnliche News

04.09.2022

Pauschalbesteuerung: Was genau ist eigentlich eine Betriebsveranstaltung?

Eine Betriebsveranstaltung ist eine gute Gelegenheit, dass alle Mitarbeiter zusammenkommen und sich besser kennenlernen. Allerdings sind Zuwendungen durch den Arbeitgeber grundsätzlich steuerpflichtig. Sofern die Voraussetzungen einer Betriebsveranstaltung vorliegen, kann der Arbeitgeber die…

weiterlesen
22.07.2015

Betriebsveranstaltungen: Welche Neuerungen ab dem 01.01.2015 zu beachten sind

Bis einschließlich 2014 galt für übliche Zuwendungen des Arbeitgebers, die ein Arbeitnehmer anlässlich einer Betriebsveranstaltung erhält, eine Freigrenze von 110 EUR pro Feier. Wurde diese Grenze auch nur um einen Cent überschritten, musste der Arbeitnehmer den gesamten Betrag versteuern. Im Zuge…

weiterlesen
22.04.2023

Privathandy-Verkauf an den Arbeitgeber: Steuerfreie Gerätenutzung durch Arbeitnehmer ist zulässig

Von jedem Euro einer Gehaltserhöhung geht oft mehr als die Hälfte für Steuern und Sozialabgaben ab. Diesen erheblichen Abzügen können Arbeitsparteien entgegentreten, indem sie steuerbegünstigte oder steuerfreie Gehaltsbestandteile vereinbaren. Eine Möglichkeit: Vorteile, die einem Arbeitnehmer aus…

weiterlesen
21.01.2023

Werbung für Arbeitgeber: Arbeitnehmer erzielen lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn

Auch Arbeitgeber haben ein Interesse daran, dass ihre Arbeitnehmer möglichst viel "Netto" von ihrem Bruttolohn herausbekommen und die einbehaltenen Sozialabgaben und Steuern möglichst gering ausfallen. Um die Abzugsbeträge (insbesondere die Lohnsteuer) zu mindern, wird häufig versucht, steuerfreie…

weiterlesen
02.03.2021

Pauschalsteuer auf Sachzuwendungen: Kosten für den äußeren Rahmen einer betrieblichen Veranstaltung sind einzurechnen

Arbeitgeber können betrieblich veranlasste Sachzuwendungen an Arbeitnehmer, die sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren, mit einem Pauschsteuersatz von 30 % lohnversteuern. Hinweis: Durch diese Pauschalierung wird dem Arbeitnehmer die Steuer geschenkt. Er muss den Vorteil somit…

weiterlesen
19.03.2015

Jahressteuergesetz 2015: Was ändert sich für Unternehmer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Das Zollkodex-Anpassungsgesetz ist erst unter dem Namen "Jahressteuergesetz 2015" wirklich bekannt geworden. Nach der finalen Sitzung des Bundesrats und der Verabschiedung Ende letzten Jahres kann man sagen, dass es diesen Namen auch tatsächlich verdient hat. Diejenigen Änderungen, die es für…

weiterlesen